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SCHLÜSSELMACHER24

Leistungsbereich

Sicherheitstechnik

Einbruchschutz, Überwachung und Alarmierung.

Einordnung

Mechanik hält auf, Meldetechnik erkennt, Alarmierung informiert

Sicherheit entsteht aus dem Zusammenspiel: Mechanik hält auf, Meldetechnik erkennt, Alarmierung informiert. Wir planen die Bereiche gemeinsam statt einzeln.

Mechanik hält auf
Zylinder, Schlösser, Beschläge und Zusatzsicherungen kosten Zeit und Kraft. Ohne diesen Grundschutz meldet jede Elektronik nur, dass bereits etwas passiert ist.Zur Tür- und Schließtechnik
Meldetechnik erkennt
Melder, Kontakte und Kameras erkennen, dass an einer Stelle etwas geschieht — an der Tür, am Fenster, an der Scheibe oder im Raum.Zur Alarmtechnik
Alarmierung informiert
Signalgeber und Benachrichtigungen bringen die Information dorthin, wo jemand darauf reagieren kann. Der Weg wird vorab festgelegt.Zu Panik- und Alarmtastern

Ablauf in diesem Bereich

Geführte Anfrage

Wir prüfen Ihren Fall und melden uns mit Machbarkeit und Preis.

Recht und Verantwortung

Was Sie beim Betrieb von Video, Audio und Protokollen beachten müssen

Diese Punkte klären wir vor der Planung, damit die Technik so aufgebaut wird, wie Sie sie später auch betreiben dürfen.

Verantwortlich für die Nutzung ist die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage

  • Wer eine Anlage mit Video-, Audio- oder Protokollfunktion betreibt, verantwortet deren rechtmäßige Nutzung — also Zweck, Umfang, Speicherdauer, Zugriff und Kennzeichnung. Wir liefern und montieren die Technik und beraten technisch; eine Rechtsberatung ist das ausdrücklich nicht.
  • Kameras dürfen öffentliche Flächen wie Gehwege und Straßen sowie Nachbargrundstücke nicht erfassen. Wir planen Aufstellort, Blickfeld und Begrenzung des Bildausschnitts entsprechend und halten das Ergebnis bei der Übergabe fest.
  • Verdeckte Audioüberwachung bieten wir nicht als Standardprodukt an. Mikrofone und Aufzeichnung von Ton sind im Regelfall abgeschaltet.
  • Gegensprech- und Alarmfunktionen richten wir nur für zulässige Einsatzzwecke ein, etwa für die Kommunikation an der eigenen Tür oder für eine vereinbarte Alarmierung.
  • Protokollfunktionen — etwa Zutritts-, Ereignis- oder Bedienprotokolle — erfassen personenbezogene Daten. Zweck, Speicherdauer und Zugriffsberechtigung legen Sie vorab fest; im Beschäftigtenkontext ist zusätzlich die betriebliche Mitbestimmung zu beachten.

Hinweise zum Datenschutz

Grundschutz zuerst

Tür- und Schließtechnik

Zylinder, Schlösser, Beschläge und Zusatzsicherungen sind die Grundlage. Erst darauf setzen wir Melde- und Alarmtechnik auf.

Zur Tür- und Schließtechnik

Bestandsaufnahme

Sicherheitscheck

Zehn Schritte zu Objekt, Zugängen, vorhandener Technik, Schwerpunkten und Unterlagen. Ihr Zwischenstand bleibt erhalten.

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